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   VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18.A   

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VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18.A (https://dejure.org/2023,14769)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10.05.2023 - 6 K 352/18.A (https://dejure.org/2023,14769)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 6 K 352/18.A (https://dejure.org/2023,14769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Dagegen lässt sich aber weder den verhängten Strafen, noch der Gesetzgebung oder der tatsächlichen Praxis der Strafverfolgung als solcher ein Anhaltspunkt für eine Anknüpfung an eine zugeschriebene politische Überzeugung entnehmen, die sich etwa in einer besonderen Strafschärfe niederschlagen würde (ebenso: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20. März 2023 - VG 33 K 143.19 A - juris, Rn. 67 ff. m.w.N.).

    bb) Nach obigem Maßstab hält der zur Entscheidung berufenen Einzelrichter es überdies nicht für beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger ein ernsthafter Schaden in Form einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung bei Rückkehr im Rahmen einer Einziehung zum Wehrdienst und Einsatz in der Ukraine oder Weigerung in diesem Zusammenhang droht (in der Wertung abweichend: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20. März 2023 - VG 33 K 143.19 A - juris, Rn. 76 ff.).

    Es ist nichts dafür ersichtlich bzw. substantiiert vorgetragen, warum dem Kläger der Weg des alternativen Zivildienstes verwehrt sein sollte (ebenso: Verwaltungsgericht Potsdam, Urteile vom 17. April 2023 - VG 16 K 3778/17.A - S. 20 ff. d. Umdrucks und vom 21. April 2023 - 16 K 2790/17.A -, juris Rn. 84; Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. Februar 2023 - 10 K 2070/17.A -, juris Rn. 19; insoweit nicht ausdrücklich berücksichtigend: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20. März 2023 - VG 33 K 143.19 A - juris, Rn. 76 ff.).

  • RG, 17.04.1918 - V 55/18

    1. Zum Begriffe der Einfuhr nach a) §§ 2, 134 VZG., b) der BRVO. über die

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Der Kläger reiste gemeinsam mit seinen Eltern und weiteren Geschwistern (Kläger in dem Verfahren VG 6 K 55/18.A) - nach ihren Angaben - im September 2015 aus Tschetschenin zunächst nach S..., wo eine Schwester des Klägers wohnte.

    Dort seien zwei Söhne bei der dort bereits lebenden Tochter verblieben, er, seine Frau, eine Tochter (alle Kläger in dem Verfahren VG 6 K 55/18.A) und der Kläger dieses Verfahrens seien dann ausgereist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem Verfahren und zu den Verfahren VG 6 K 55/18.A, VG 6 L 506/16.A, VG 6 K 1867/16.A VG 6 L 470/16.A, VG 6 L 471/16.A, VG 6 K 1704/16.A, VG 6 K 1705/16.A und VG 6 L 1333/17.A sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts Bezug genommen.

  • VG Frankfurt/Oder, 22.03.2022 - 6 K 1110/17

    Russische Föderation: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Es ist überdies nichts dafür ersichtlich, dass Kadyrow derartige Kämpfer landesweit - unabhängig von einer etwaigen Wehrpflicht - rekrutiert und daher auch auf Personen zugreifen würde, die außerhalb Tschetscheniens aufhältig sind (vgl. Verwaltungsgericht Potsdam, Gerichtsbescheid vom 8. September 2022 - 6 K 2244/18.A -, juris Rn. 31, Urteil vom 15. November 2022 - 6 K 650/16.A -, juris Rn. 32; Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. März 2022 - 6 K 1110/17.A -, juris Rn. 30).

    aa) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach Ansicht des zur Entscheidung berufenen Einzelrichters ein Abschiebungsverbot auch nicht mit den aktuellen Lebensbedingungen in der Russischen Föderation begründet werden kann (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 22. März 2022 - 6 K 1110/17.A -, juris Rn. 37 ff.).

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung EGMR, der bei Prüfung von Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"), was im Wesentlichen dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 18 ff., Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 20, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - -, NVwZ 2008, 1330).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung EGMR, der bei Prüfung von Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"), was im Wesentlichen dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 18 ff., Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 20, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - -, NVwZ 2008, 1330).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Für den Wahrscheinlichkeitsmaßstab nicht entscheidend ist, ob bereits eine Vorverfolgung oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG tatsächlich eingetreten war oder ist (vgl. Art. 15 RL 2011/95/EU und EuGH, Urteil vom 02. März 2010, Rs. C-175/08 Rn. 84 ).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Der darin enthaltene Wahrscheinlichkeitsmaßstab orientiert sich an der Rechtsprechung EGMR, der bei Prüfung von Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr abstellt ("real risk"), was im Wesentlichen dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, juris Rn. 18 ff., Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, juris Rn. 20, jeweils unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - 37201/06 - -, NVwZ 2008, 1330).
  • VG Köln, 13.09.2022 - 8 K 233/17
    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Voraussetzung dafür ist aber jedenfalls, dass eine Einberufung des Schutzsuchenden zum Militärdienst bereits erfolgt ist (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 13. September 2022 - 8 K 233/17.A - juris Rn. 192 f. m.w.N.).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Erniedrigend ist eine Behandlung nach der Rechtsprechung des EGMR, wenn sie eine Person demütigt oder erniedrigt, es an Achtung für ihre Menschenwürde fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit erweckt, die geeignet sind, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 (M.S.S./Belgien u. Griechenland) -, juris).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Potsdam, 10.05.2023 - 6 K 352/18
    Dabei ist auch einzustellen, dass es ihm auch zumutbar und deshalb bei der Rückkehrprognose entsprechend zu berücksichtigen ist, dass er im Falle einer rechtskräftig festgestellten Ausreisepflicht freiwillig ausreist, um alle Rückkehrhilfen in Anspruch nehmen zu können und auch im Übrigen alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um bei einer Rückkehr in die Russische Föderation nicht selbst verschuldet, d. h. abhängig von seinem Willen und seiner persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer Not zu geraten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. November 1992, Az. 9 C 21/92 und vom 15. April 1997, Az. 9 C 38/96 und vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, jeweils juris).
  • VG Potsdam, 15.11.2022 - 6 K 650/16
  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

  • VG Potsdam, 10.05.2017 - 6 K 4904/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung Russ. Föderation

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 11 B 18.32129

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für russische

  • OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 A 536/18

    Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; Zulassungsantrag; psychische Erkrankung;

  • VG München, 10.09.2013 - M 16 K 13.30248

    Russische Föderation; PTBS; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (verneint)

  • VG Potsdam, 21.04.2023 - 16 K 2790/17

    Russische Föderation: inländische Fluchtalternative für Tschetschenen in der

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft;

  • OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13

    Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation

  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 4.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18

    Asyl; Verfolgung einer tschetschenischen Familie bei Rückkehr in die Russische

  • VG Cottbus, 15.11.2019 - 1 K 1579/18

    Politische Verfolgung eines russischen Staatsangehörigen, der für die

  • VG Potsdam, 08.09.2022 - 6 K 2244/18
  • VGH Bayern, 22.04.2021 - 15 ZB 21.30491

    Hindernisse der Einreise in das Zielland der Abschiebung

  • VG Berlin, 24.03.2015 - 33 K 229.13

    Abschiebung eines tschetschenischen Volkszugehörigen

  • VG Saarlouis, 15.09.2017 - 6 K 246/16

    Zumutbarkeit der Haftung für Sozialleistungen für eine Familie aus Syrien

  • VG Frankfurt/Oder, 22.02.2023 - 10 K 2070/17

    Asylrecht - Russische Föderation

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

  • BVerwG, 10.10.2012 - 10 B 39.12

    Prüfung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten durch das Bundesamt;

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

  • VG Potsdam, 08.03.2017 - 6 K 4546/16

    Asylrecht: (Keine) Gruppenverfolgung von Tschetschenen in der Russischen

  • VG Berlin, 06.07.2023 - 33 K 312.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz für Wehrpflichtigen

    Vor diesem Hintergrund spricht auch die von Gesetzes wegen weiterhin bestehende Möglichkeit der Grundwehrdienstverweigerung aus Gewissens- oder religiösen Gründen oder in sonstigen durch föderales Gesetz festgelegten Fällen und alternativen Ableistung eines Zivildienstes (Art. 59 Abs. 3 der russischen Verfassung) nicht gegen die beachtliche Wahrscheinlichkeit (a.A. VG Potsdam, Urteil vom 10. Mai 2023 - 6 K 352/18.A - juris Rn. 45).
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